Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen, sondern wird von den Patienten frei gewählt und vorerst privat bezahlt.
Patienten von Wahlärzten sind daher gleichsam Privatpatienten.
Kassenversicherte Patienten erhalten für die Behandlung bei einem Wahlarzt, mit Einreichung einer Honorarnote, jedoch einen bestimmten Teil der Kosten von ihrer Krankenkasse rückerstattet.
Welche Vorteile bietet der Besuch bei einem Wahlarzt?
Die Terminvergabe ist flexibler als bei Kassenordinationen und die Wartezeiten vor der Untersuchung in der Regel kurz.
Bei der medizinischen Untersuchung besteht ausreichend Zeit für ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt.
Die medizinische Leistung und Beratung umfasst schulmedizinische Versorgung auf höchstem Niveau.
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